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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ForstBaumGarten-Wenzl, Inhaber Stefan Wenzl

1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma ForstBaumGarten-Wenzl vor der Erstellung des Kostenvoranschlags zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Die Firma ForstBaumGarten-Wenzl verpflichtet sich, den Kostenvoranschlag gewissenhaft auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und/oder der Besichtigung vor Ort zu erstellen.  

Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma ForstBaumGarten-Wenzl mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Mit der Beauftragung von Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese in Anspruch nehmen zu wollen.

ForstBaumGarten-Wenzl hält sich an die abgegebenen Angebotserstellung lt. der im Angebot vermerkten Fristen gebunden. Ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise auf deren Entwicklung die Firma ForstBaumGarten-Wenzl keinen Einfluss ausüben kann.

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Firma ForstBaumGarten-Wenzl für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.

Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die ForstBaumGarten-Wenzl durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Die Firma ForstBaumGarten-Wenzl ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

3. Durchführung der Arbeiten

Die Arbeiten erfolgen nach den Regelungen der ZTV Baumpflege der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.).  

Die Firma ForstBaumGarten-Wenzl verpflichtet sich, die Arbeiten mit größter Sorgfalt auszuführen.

Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen übernimmt ForstBaumGarten-Wenzl keine Garantie.
 

4. Ausführungsfristen
Die Ausführungsfristen können sich durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängern. Die Firma ForstBaumGarten-Wenzl übernimmt keine Verantwortung für sich eventuell daraus ergebende Verzögerungen nachfolgender Gewerke.  


5. Schadensersatz
Bei Schäden, die durch ForstBaumGarten-Wenzl nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. ForstBaumGarten-Wenzl haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachte Schäden. Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann ForstBaumGarten-Wenzl für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

7. Zahlungsvereinbarungen
Die von ForstBaumGarten-Wenzl verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an ForstBaumGarten-Wenzl zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist behält sich ForstBaumGarten-Wenzl vor, bankübliche Zinsen zu verrechnen. Skontoabzüge müssen vor der Leistungserbringung vereinbart werden.

8. Zusätzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von ForstBaumGarten-Wenzl zu unterschreiben.

9. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

ForstBaumGarten-Wenzl

Stefan Wenzl

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