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Baumkontrolle

Die Verkehrssicherungspflicht  ruft jeden Baumeigentümer zur regelmäßigen Überprüfung der Baumsicherheit auf.

 

Nicht nur Städte und Kommunen, auch Privatpersonen sind von der Vorschrift betroffen. Vernachlässigen Sie Ihre präventiven Pflichten, müssen Sie für durch den Privatbaum verursachte Schäden wie Umsturz oder herabfallende Äste haften.

 

Ein Baumsachverständiger erkennt und identifiziert bei der Baumkontrolle mögliche Gefahrenquellen. Die systematische Inaugenscheinnahme auf verkehrsgefährdende Schäden umfasst genaue Sichtprüfungen an Wurzel, Stamm und Krone 

 

In der Praxis führen wir die Baumkontrolle nach den Regeln der FLL-Baumkontrollrichtlinien oder spezieller Leitfäden (z. B. Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen) durch.

Werden Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden, die verkehrsgefährdend sein können, festgestellt, müssen weiterführende Maßnahmen eingeleitet werden, z.B.

  • weiterführende eingehende Untersuchungen, z.B. Schalltomographie 

  • die Empfehlung von Baumpflegemaßnahmen, z.B. die Entfernung gefährdender Äste oder der Einbau einer Kronensicherung

  • ein verkürztes Kontrollintervall

  • die Fällung 

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